<- Sammlung Turmuhren
Glossar- Turmuhren

Definition der Turmuhren:
Turmuhren sind Uhrwerke, deren Geläute (Glocken) nicht im Uhrwerkgestell integriert ist, sondern im Turme oft ein bis zwei Stockwerke höher gelegen ist. Die Glockenschläge erfolgen mit einem Glockenhammer, der über einen Seilzug zu der Hammerhebelwelle mit dem Turmuhrwerk verbunden ist.

Turmuhr:
Größeres Uhrwerk, dessen Zifferblatt und Geläute in größerer Höhe, also z. B. in Türmen angebracht ist.
Die großen Zeiger benötigen ebenso wie die schweren Glockenhämmmer ein größeres Uhrwerk.

Giebeluhr:
Kleineres Turmuhrwerk, dessen kleineres Zifferblatt und Geläute in geringer Höhe angebracht ist, also z.B. im Giebel von kleineren öffentlichen Gebäuden, wie Rathäuser, kleinen Stadtpalais oder Maierhöfen, aber auch in den Uhrtürmchen früher Burgen und Schlösser.

Hausuhr:
Kleinere Turmuhr, ähnlich der Giebeluhr, die jedoch in großen Innenräumen, wie z.B. Säle, große Versammlungsräume, oder auch in Kirchen, aufgestellt wurden. Hausuhren sind oft auch an den reich verzierten Zifferblättern erkennbar.

Kapellenuhr:
Kleine, einfache Uhrwerke, an ihrem typischen, meist offenen, prismatischen Gestell erkennbar.
Sie waren meist zur Gänze aus Holz gefertigt und in den Türmchen und Dachreitern von Kapellen eingebaut.

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Schema Turmuhrwerk - Zeigerwerk - Geläute.
Verkaufskatalog der Firma Hörz, Ulm 1911

     

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